Die Inzidenz erreicht täglich neue Höchststände. Gleichzeitig steigt auch die Belegung von Krankenhausbetten, insbesondere von Intensivbetten, mit COVID-19-Patienten weiter an. Die Corona-Pandemie gefährdet Leben und Gesundheit einer Vielzahl von Menschen in ganz Bayern. Gemäß der 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gilt ab dem 24.11.2021 im gesamten Trainings- und Spielbetrieb die 2G-Plus-Regel. Zudem dürfen Kultur- und Sportveranstaltungen ab sofort nur noch mit deutlich weniger Zuschauern stattfinden. Im Polariom sind ab dem kommenden Wochenende nur noch 300 Zuschauer zugelassen.
Alle Besucher brauchen für den Zutritt zwei Nachweise: einen über die vollständige Impfung oder Genesung, einen weiteren über den negativen Corona-Test:
- Mittels PCR-Test, der vor höchstens 48 Stunden durchgeführt wurde
- Mittels Antigen-Schnelltest, der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde
Darüber hinaus ist beim Betreten des Polarioms das Tragen einer FFP2-Maske verpflichtend (auch am Platz).
vollständig Geimpft
- die Vakzination ist mit einem in der Europäischen Union zugelassenem Impfstoff erfolgt
- ein Impfnachweis in deutscher, englischer Sprache oder ein elektronisches Dokument muss vorgezeigt werden
- seit der abschließenden Impfung sind mindestens 14 Tage vergangen
Genesen
- ein Nachweis hinsichtlich des Vorliegens einer vorherigen Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in deutscher oder englischer Sprache oder einem elektronischen Dokument muss vorgezeigt werden
- die zugrundeliegende Testung ist mittels PCR Verfahren erfolgt
- die Testung liegt mindestens 28 Tage, höchstens aber 6 Monate zurück
Grundsätzlich von der Testpflicht ausgenommen sind:
- Kinder bis zum 6. Geburtstag
- Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen in der Schule unterliegen
- Nicht eingeschulte Kinder
Hier gilt der Schulausweis als Nachweis für regelmäßige Testungen in den Schulen.